Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach rechtskräftigem Strafverfahren schaltet sich zum Leidwesen der Beschuldigten oft auch noch die Führerscheinbehörde des zuständigen Landratsamtes ein und macht die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von Auflagen abhängig.

Probleme gibt es auch häufig mit ausländischen Führerscheinen, die angeblich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht gültig sein sollen.

Nicht selten werden Führerscheinverfahren eingeleitet, wenn der Führerscheininhaber bei einer Routinevernehmung durch die Polizei zugibt, regelmäßig Drogen oder Medikamente einzunehmen.

Auch in solchen Fällen empfiehlt es sich, schon zu Beginn des Verwaltungsverfahrens einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

In sehr vielen Fällen übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die hierbei entstehenden Kosten. Aber auch dann, wenn keine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, sind die Kosten der anwaltlichen Interessenvertretung im Verwaltungsvorverfahren tragbar. Der Streitwert richtet sich nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und beträgt bei einem Führerschein der Führerscheinklasse B 5000 €. Hieraus ergeben sich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von brutto ca. 500 €. Gerne beraten wir Sie über die entstehenden Kosten, insbesondere auch dann, wenn Sie mehrere Führerscheinklassen haben.

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