Coronabeschränkungen

Zum Schutz der Anwälte und ihrer Mitarbeiter haben wir möglichst weitgehende Kontaktbeschränkungen eingeführt. Dies hat dazu geführt, dass bisher keiner unserer Mitarbeiter ernsthaft erkrankt ist und wir in der gesamten Coronazeit für unsere Mandanten durchgehend Mandate bearbeiten konnten. Daher bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir nur in begründeten Ausnahmefällen persönliche Besprechungen mit Mandanten in unserer Kanzlei führen. Bisher war es jedoch ohne jegliche Probleme möglich, die Mandatsaufnahmen und Gespräche am Telefon zu führen.

Sollte es unerlässlich sein, dass wir uns persönlich sehen, zum Beispiel dann, wenn Sie uns einen sehr komplizierten Sachverhalt darstellen oder aufzeigen möchten, uns ihr Kraftfahrzeug zur Besichtigung vorführen wollen oder gemeinsam Gerichtstermine wahrgenommen werden müssen, können hiervon Ausnahmen gemacht werden. Wir bitten Sie, dies vorab telefonisch mit uns zu klären.

Selbstverständlich können Sie aber jederzeit in unsere Kanzlei kommen, um Unterlagen abzugeben oder – was bei uns auch üblich ist – zur Beauftragung unserer Kanzlei und zur Unterzeichnung einer Anwaltsvollmacht in unserer Kanzlei erscheinen (Öffnungszeiten unserer Kanzlei siehe Link „Kontakt“). 

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