Kosten der anwaltlichen Interessenvertretung

In zivilrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel im Schadensrecht bei der Unfallregulierung oder in vertragsrechtlichen Angelegenheiten beim Autokauf) richten sich die Kosten des Rechtsanwalts ebenso wie die Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren nach dem Streitwert (vgl. § 49b V BRAO). Genaueres zu den konkret entstehenden Gebühren ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/). Das Vergütungsverzeichnis finden Sie in der Anlage 1 und in der Anlage 2 zu diesem Gesetz.

In Strafsachen entstehen Rahmengebühren, wobei bei durchschnittlichem Aufwand in der Regel die Mittelgebühren Anwendung finden. Auch hier ergeben sich die Rahmengebühren im einzelnen aus dem RVG (siehe oben). Die Mittelgebühr errechnet sich aus der Hälfte der Summe der niedrigsten und der höchsten Gebühr des Gebührenrahmens (zum Beispiel: Grundgebühr nach Nummer 4100 VV RVG: (44 € + 396 €) : 2 = 220 € netto).




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