Bußgeldsachen

Angeblich zu schnell gefahren, den vorgeschriebenen Abstand angeblich nicht eingehalten oder an einem Unfall beteiligt?

Viele Betroffene in Bußgeldverfahren sind der Auffassung, dass Geschwindigkeitsmessungen oder Abstandsmessungen nicht zutreffend sind oder bekommen einen Bußgeldbescheid, obwohl sie für einen Unfall keine Haftung tragen oder lediglich eine Teilhaftung besteht. In diesen Fällen prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides und beauftragen auf Wunsch auch einen Sachverständigen, der eine technische Überprüfung durchführt.

Aber auch dann, wenn sich herausstellt, dass die Messung korrekt ist, können wir für Sie noch auf der Rechtsfolgenebene tätig werden, den Versuch unternehmen, einen Wegfall des Fahrverbots zu erreichen oder mit ausführlicher Begründung beantragen, die Höhe der Geldbuße herabzusetzen.

Auch hier beantwortet der Rechtsanwalt auch gerne Ihre Fragen im Verlauf eines Telefongesprächs. Bitte halten Sie bei der Mandatsaufnahme zweckmäßigerweise die Anhörung oder den Bußgeldbescheid bereit und/oder übersenden Sie uns diese Unterlagen bereits vorab per E-Mail. 

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