Seit Gründung unserer Kanzlei war das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts der Schwerpunkt unserer Tätigkeit als Rechtsanwälte in Reutlingen. Aus Liebe zur Technik und besonders zum Kraftfahrzeug haben wir uns immer in besonderen Maße mit den Rechtsproblemen des Straßenverkehrs beschäftigt.
Deshalb versteht es sich auch von selbst, daß unsere Anwälte als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig sind.
Zu den Rechtsgebieten dieser Fachanwaltschaft gehört zum Beispiel:
- Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
- Versicherungsrecht
- Alle Bereiche des Schuldrechts, insbesondere: Das Recht des Kraftfahrzeugkaufs und Werkvertragsrecht
- Strafrecht und somit Strafverteidigungen
- Recht der Verkehrsordnungswidrigketen
- Führerscheinrecht
- und vieles mehr
Selbstverständlich sind regelmäßige Fortbildungen Pflicht für uns. Hierzu gehören nicht nur die im Rahmen der Fachanwaltsordnung vorgesehenen Pflichtstunden, sondern regelmäßiges Studium der aktuellen Rechtsliteratur.
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